Datenschutzberatung, Akademie  
und Hinweisgeberschutz 


"Wir sind ihr verlässlicher Partner im Datenschutz"


Datenschutzberatung und Hinweisgeberschutzstelle


Unsere Firma, Bruckhoff - Datenschutzberatung und Hinweisgeberschutzstelle, steht Ihnen in den Bereichen Datenschutzberatung und Hinweisgeberschutz zur Seite. Mit der Gründung unserer Datenschutzberatung setzen wir neue Maßstäbe in der rechtsfreundlichen und praxisnahen Umsetzung von Datenschutzrichtlinien.












Unsere Dienstleistungen





 

Datenschutzberatung

Unser umfassendes Angebot an DSGVO Beratung und Compliance Beratung ermöglicht es Unternehmen, gesetzeskonforme und zugleich praktikable Lösungen zu finden.

 



Datenschutz Audit


Durch ein Datenschutz Audit identifizieren wir Schwachstellen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine tragfähige Datenschutzstrategie.






Datenschutzbeauftrageter


Bei Bedarf stellen wir Ihnen einen zertifizierten Datenschutzbeauftragten zur Verfügung, der Sie dabei unterstützt, Ihren betrieblichen Datenschutz effizient zu gestalten.








IT-Sicherheitsberatung


Spezialisierte Sicherheitsberatung sichert Ihre Betriebsdaten und stellt den optimalen Schutz Ihrer Informationen sicher.




Datenschutzseminare


Unsere Datenschutzseminare richten sich an Unternehmen, die Kenntnisse vertiefen und Mitarbeiter sensibilisieren wollen.




Webseiten-Check


Wir überprüfen ihre Webseite und erstellen Ihnen Datenschutzhinweise passgenau für ihr Unternehmen.







Mit uns sicher machbar


Wir bieten nicht nur Datenschutzkonzepte, sondern auch strategische Beratung in allen rechtlichen und organisatorischen Fragen. Gemeinsam entwickeln wir eine durchdachte Datenschutzstrategie, die individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist. Vertrauen Sie auf unser Know-how! Kontaktieren Sie uns unter info@datenschutz-law.de oder telefonisch unter +4923256990590 für Datenschutzberatung und sichere Lösungen.






Ihre Vorteile bei uns


Planbare Kosten mit unseren Datenschutzpaketen


Mit unseren transparenten Datenschutzpaketen haben Sie die volle Kostenkontrolle. Keine versteckten Gebühren, keine unerwarteten Ausgaben – Sie wissen genau, welche Kosten auf Sie zukommen. So können Sie Ihre finanziellen Ressourcen effizient planen und sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihr Geschäft.




Datenschutzberatung durch Experten


Wir beraten nicht nur, wir nehmen Ihnen die Arbeit ab. Um sie bestmöglichst zu entlasten übernehmen wir Einzelaufträge bis hin zur Fertigstellung eines vollständigen Datenschutzkonzeptes. Unsere Juristen verfügen über langjährige Erfahrung aus den Bereichen Datenschutzrecht und der lösungsorientierten Datenschutzberatung. Wir erstellen und verhandeln für Sie Auftragsverarbeitungsverträge, übernehmen für Sie die gesetzliche Verpflichtung zur Führung eines Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten oder unterstützen Sie bei der Erstellung von Datenschutzhinweisen. Weitere Leistungen können Sie unserem Reiter "Beratung" entnehmen.




 Datenschutzbeauftragte mit Fachkunde


Unternehmen mit mehr ab 20 Beschäftigten, welche hauptsächlich personenbezogene Daten verarbeiten sind dazu verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Bestellpflicht betrifft ebenfalls Unternehmen, die sensible Daten, wie Gesundheitsdaten, Daten zur Religionszugehörigkeit, zur rassischen und etnischen Herkunft, sowie zur politischen Meinung oder zur sexuellen Orientierung verarbeiten. Der Datenschutzbeauftragte muss unabhängig sein und seine Fachkunde nachweisen können. Gerne bestellen wir uns für Sie als externe Datenschutzbeauftragte und unterstützen Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten.



Hinweisgeberschutz und Meldestellenbeauftragte


Seit Juni 2023 sind Arbeitgeber ab einer Anzahl von 50 Beschäftigten gemäß § 14 HinSchG dazu verpflichtet eine inerne Meldestelle einzurichten um für Personen Mitarbeiter, Lieferanten, Dienstleister etc. einen Kanal für die Meldung von Verstößenzur Verfügung zu stellen. Diese Meldestelle muss unabhängig und angemessen eingerichtet sein. Der Meldebestellenbeauftrage, welcher zu bestellen ist, muss seine Fachkunde nachweisen können. Gerne übernehmen wir für Sie die Stellung eines Meldestellenbauftragten und somit die Einrichtung einer unabhängigen verantwortungsbewussten Meldestelle.







Kunden die auf uns zählen, Partner die uns vertrauen


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Warum Bruckhoff ?


Unser Team besteht aus erfahrenen Juristen, die als zertifizierte Datenschutzbeauftragte, Auditoren und Sachverständige des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband e.V. agieren. Unsere Datenschutzlösungen sind auf die Bedürfnisse der Unternehmen zugeschnitten, um Datenschutz für Unternehmen nicht nur compliance-konform, sondern auch pragmatisch umsetzbar zu gestalten.









Datenschutz - News

Aktuelles aus der Datenschutzwelt


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02.01.2024

LAG - Urteil: Der Missbrauch der DSGVO – Kläger verlangt Schadensersatz

Immer wieder kommt es vor, dass das Datenschutzrecht missbraucht wird, obwohl es primär darum geht, dem Unternehmen einfach nur einen „auszuwischen“ und die Schutzzwecke der DSGVO lediglich vorgeschoben werden. Doch unter gewissen Umständen kann dieser Umstand als rechtsmissbräuchlich betrachtet werden und die Gerichte weisen die Ansprüche zurück.
Einen solchen Fall musste zu Beginn 2023, das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 21. Februar 2023 – 1 Sa 148/22) beurteilen und bewerten, nachdem die Klage in der Vorinstanz abgewiesen wurde. Nach einer misslungenen Bewerbung in dem beklagten Unternehmen forderte der Kläger 1500 Euro, da er andernfalls Klage wegen Altersdiskriminierung einreichen würde. Ein angebotenes Vorstellungsgespräch lehnte der Kläger jedoch ab. Einige Wochen später machte der Kläger einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO bei dem Unternehmen geltend. Am selben Tag noch reichte der Kläger Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein. Der Beauskunftung kam das Unternehmen innerhalb einer Woche nach. Der Kläger war jedoch der Ansicht, dass der Anspruch nicht vollständig erfüllt wurde, und verlangte daher Schadenersatz gemäß Artikel 82 Absatz 1 DSGVO in Höhe von 3000 Euro und erweiterte seinen Klageantrag. Während des Prozessverlaufs stellte sich heraus, dass der Kläger bereits mehrere solcher Prozesse geführt hatte.

Folgerichtig wies das Gericht die Berufung des Klägers als unbegründet zurück und gewährte ihm entsprechend keine Entschädigung gemäß Artikel 82 Absatz 1 DSGVO. Das Gericht stellte fest, dass der Rechtsmissbrauch einem Entschädigungsanspruch entgegenstand und auch der Verstoß gegen die DSGVO in einem solchen Fall nicht zu einem Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO führt. Die Begründung des Gerichts fand sich darin wieder, dass der Kläger seinen Anspruch nur geltend machte, um eine Entschädigungszahlung zu erzwingen. Die Begründung des Gerichts wird daher belegt, dass der Kläger sein Vorgehen gezielt und systematisch betreibt, nur um eine Entschädigung vom Unternehmen zu erzwingen. Der Grund dafür ergibt sich aus dem Vorgehen des Klägers, indem er nach der Beantwortung des Auskunftsanspruchs seine Klage dahingehend erweiterte, dass der Auskunftsanspruch nicht ausreichend sei. Auch den Anspruch wegen Altersdiskriminierung lehnte das Gericht ab. Das Ganze zeigt, dass durchaus die Möglichkeit besteht unbegründete Klagen abzuwehren. Doch sollte das Unternehmen hierfür sich an die Vorgaben der DSGVO halten. Fraglich ist, was wäre gewesen, wenn schwerwiegende Verstöße in dem Verfahren bekannt geworden wären.



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60's für Datenschutz - Aktuelles




Folge Nr. 5
Keine Fingerabdrücke ohne Einwilligung!

Folge Nr. 4

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten? 

Wann brauche ich es und warum?


Folge Nr. 3

Rekordbußgeld von 290.000 €
11.500€ wegen unrechtmäßiger Datenverarbeitung
TIPP: Kundendaten nicht jahrzehnte lang aufbewahren, sonst wird es teuer.




Folge Nr. 2

32.000€ Bußgeld für eine falsch entsorgte Liste
100.000€ wegen Nichtbeantwortung eines Auskunftersuchens
5000€ wegen Videoüberwachung der Ex-Frau







Folge Nr. 1
42.000€ für eine fehlenden Einwilligung
600.000€ für einen fehlerhaften Cookiebanner


 

 

 

 




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