Datenschutzberatung, Akademie  
und Hinweisgeberschutz 


"Wir sind ihr verlässlicher Partner im Datenschutz"


Datenschutzberatung und Hinweisgeberschutzstelle


Unsere Firma, Bruckhoff - Datenschutzberatung und Hinweisgeberschutzstelle, steht Ihnen in den Bereichen Datenschutzberatung und Hinweisgeberschutz zur Seite. Mit der Gründung unserer Datenschutzberatung setzen wir neue Maßstäbe in der rechtsfreundlichen und praxisnahen Umsetzung von Datenschutzrichtlinien.












Unsere Dienstleistungen





 

Datenschutzberatung

Unser umfassendes Angebot an DSGVO Beratung und Compliance Beratung ermöglicht es Unternehmen, gesetzeskonforme und zugleich praktikable Lösungen zu finden.

 



Datenschutz Audit


Durch ein Datenschutz Audit identifizieren wir Schwachstellen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine tragfähige Datenschutzstrategie.






Datenschutzbeauftrageter


Bei Bedarf stellen wir Ihnen einen zertifizierten Datenschutzbeauftragten zur Verfügung, der Sie dabei unterstützt, Ihren betrieblichen Datenschutz effizient zu gestalten.








IT-Sicherheitsberatung


Spezialisierte Sicherheitsberatung sichert Ihre Betriebsdaten und stellt den optimalen Schutz Ihrer Informationen sicher.




Datenschutzseminare


Unsere Datenschutzseminare richten sich an Unternehmen, die Kenntnisse vertiefen und Mitarbeiter sensibilisieren wollen.




Webseiten-Check


Wir überprüfen ihre Webseite und erstellen Ihnen Datenschutzhinweise passgenau für ihr Unternehmen.







Mit uns sicher machbar


Wir bieten nicht nur Datenschutzkonzepte, sondern auch strategische Beratung in allen rechtlichen und organisatorischen Fragen. Gemeinsam entwickeln wir eine durchdachte Datenschutzstrategie, die individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist. Vertrauen Sie auf unser Know-how! Kontaktieren Sie uns unter info@datenschutz-law.de oder telefonisch unter +4923256990590 für Datenschutzberatung und sichere Lösungen.






Ihre Vorteile bei uns


Planbare Kosten mit unseren Datenschutzpaketen


Mit unseren transparenten Datenschutzpaketen haben Sie die volle Kostenkontrolle. Keine versteckten Gebühren, keine unerwarteten Ausgaben – Sie wissen genau, welche Kosten auf Sie zukommen. So können Sie Ihre finanziellen Ressourcen effizient planen und sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihr Geschäft.




Datenschutzberatung durch Experten


Wir beraten nicht nur, wir nehmen Ihnen die Arbeit ab. Um sie bestmöglichst zu entlasten übernehmen wir Einzelaufträge bis hin zur Fertigstellung eines vollständigen Datenschutzkonzeptes. Unsere Juristen verfügen über langjährige Erfahrung aus den Bereichen Datenschutzrecht und der lösungsorientierten Datenschutzberatung. Wir erstellen und verhandeln für Sie Auftragsverarbeitungsverträge, übernehmen für Sie die gesetzliche Verpflichtung zur Führung eines Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten oder unterstützen Sie bei der Erstellung von Datenschutzhinweisen. Weitere Leistungen können Sie unserem Reiter "Beratung" entnehmen.




 Datenschutzbeauftragte mit Fachkunde


Unternehmen mit mehr ab 20 Beschäftigten, welche hauptsächlich personenbezogene Daten verarbeiten sind dazu verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Bestellpflicht betrifft ebenfalls Unternehmen, die sensible Daten, wie Gesundheitsdaten, Daten zur Religionszugehörigkeit, zur rassischen und etnischen Herkunft, sowie zur politischen Meinung oder zur sexuellen Orientierung verarbeiten. Der Datenschutzbeauftragte muss unabhängig sein und seine Fachkunde nachweisen können. Gerne bestellen wir uns für Sie als externe Datenschutzbeauftragte und unterstützen Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten.



Hinweisgeberschutz und Meldestellenbeauftragte


Seit Juni 2023 sind Arbeitgeber ab einer Anzahl von 50 Beschäftigten gemäß § 14 HinSchG dazu verpflichtet eine inerne Meldestelle einzurichten um für Personen Mitarbeiter, Lieferanten, Dienstleister etc. einen Kanal für die Meldung von Verstößenzur Verfügung zu stellen. Diese Meldestelle muss unabhängig und angemessen eingerichtet sein. Der Meldebestellenbeauftrage, welcher zu bestellen ist, muss seine Fachkunde nachweisen können. Gerne übernehmen wir für Sie die Stellung eines Meldestellenbauftragten und somit die Einrichtung einer unabhängigen verantwortungsbewussten Meldestelle.







Kunden die auf uns zählen, Partner die uns vertrauen


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Warum Bruckhoff ?


Unser Team besteht aus erfahrenen Juristen, die als zertifizierte Datenschutzbeauftragte, Auditoren und Sachverständige des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband e.V. agieren. Unsere Datenschutzlösungen sind auf die Bedürfnisse der Unternehmen zugeschnitten, um Datenschutz für Unternehmen nicht nur compliance-konform, sondern auch pragmatisch umsetzbar zu gestalten.









Datenschutz - News

Aktuelles aus der Datenschutzwelt


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26.05.2024

Das neue TDDDG - Achtung Strafen bis zu 100.000 Euro möglich!

Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), ursprünglich als Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) bekannt, ist ein deutsches Gesetz, das den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten regelt1. Es trat am 1. Dezember 2021 in Kraft und wurde zuletzt am 6. Mai 2024 geändert1. Seitdem trägt es den Namen TDDDG und ist ein wichtiger rechtlicher Rahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten im digitalen Bereich.


1. Vertraulichkeit der Kommunikation: Das Gesetz schützt die Vertraulichkeit der Kommunikation und das Fernmeldegeheimnis. Es legt fest, dass die Kommunikation zwischen Personen vertraulich behandelt werden muss.
2. Datenschutz und Privatsphäre: Das TDDDG stärkt die Datenschutzrechte der Bürgerinnen und Bürger. Unternehmen müssen transparent darüber informieren, wie sie personenbezogene Daten sammeln, speichern und verwenden. Verbraucher haben das Recht, ihre Daten zu kontrollieren und zu löschen.
3. Verarbeitung von Verkehrsdaten und Standortdaten: Das Gesetz regelt die Verarbeitung von Verkehrsdaten (z. B. Verbindungsdaten) und Standortdaten. Es legt fest, wie diese Daten geschützt und verwendet werden dürfen.
4. Technische und organisatorische Vorkehrungen: Unternehmen müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit ihrer IT-Systeme zu gewährleisten und den Datenschutz zu gewährleisten.



Was sind die Strafen für Verstöße gegen das TDDDG?

Strafen für Verstöße gegen das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) sind in § 28 des Gesetzes festgelegt.

• Ordnungswidrigkeiten: Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen bestimmte Bestimmungen des TDDDG verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dazu gehören beispielsweise das unerlaubte Verarbeiten von Verkehrsdaten, das Unterdrücken der Rufnummernanzeige oder das Nichtinformieren von Endnutzern.

• Geldbußen: Die Höhe der Geldbußen hängt von der Art des Verstoßes ab:
o Bei Verstößen wie unerlaubtem Datenverarbeiten oder Nichtlöschen von Daten können Geldbußen von bis zu dreihunderttausend Euro verhängt werden.

o Für andere Verstöße, wie das Unterdrücken der Rufnummernanzeige, können Geldbußen von bis zu hunderttausend Euro verhängt werden.

o In den meisten anderen Fällen beträgt die Geldbuße bis zu zehntausend Euro

• Strafbarkeit: In einigen Fällen können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Bei schwerwiegenden Verstößen können bis zu zwei Jahre Haft verhängt werden.


Wie können Unternehmen ihre Datenschutz-Compliance sicherstellen?


1. Bewusstsein und Schulung: Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter:innen über Datenschutzbestimmungen informieren und regelmäßige Schulungen anbieten. Ein gut informiertes Team ist der erste Schritt zur Compliance.
2. Datenschutzbeauftragte: Die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Diese Person überwacht die Datenschutzpraktiken im Unternehmen und stellt sicher, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
3. Datenschutzrichtlinien und -verfahren: Unternehmen sollten klare Datenschutzrichtlinien und -verfahren erstellen und diese regelmäßig überprüfen und aktualisieren. Diese Dokumente sollten die Verarbeitung personenbezogener Daten, den Umgang mit Datenlecks und die Rechte der Betroffenen abdecken.
4. Technische und organisatorische Maßnahmen: Unternehmen sollten technische Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen implementieren. Organisatorische Maßnahmen umfassen die Schulung der Mitarbeiter:innen und die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien.
5. Datenverarbeitungsverzeichnis: Unternehmen müssen ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten führen, die personenbezogene Daten betreffen. Dieses Verzeichnis sollte alle relevanten Informationen enthalten, z. B. den Zweck der Verarbeitung, die Kategorien von Daten und die betroffenen Personen.
6. Auftragsverarbeitungsverträge: Wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten im Auftrag eines anderen Unternehmens verarbeitet, sollten Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen werden. Diese regeln die Verantwortlichkeiten und Pflichten beider Parteien.
7. Regelmäßige Überprüfung und Audit: Unternehmen sollten ihre Datenschutzpraktiken regelmäßig überprüfen und interne oder externe Audits durchführen, um die Einhaltung sicherzustellen.
8. Reaktion auf Datenschutzverletzungen: Unternehmen müssen einen Plan für den Umgang mit Datenschutzverletzungen haben. Dies umfasst die Meldung von Verletzungen an die zuständigen Behörden und die betroffenen Personen.

Die Datenschutz-Compliance ist ein fortlaufender Prozess, der kontinuierliche Aufmerksamkeit erfordert. Unternehmen sollten sich stets über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht informieren und ihre Praktiken entsprechend anpassen. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung!


Bitte beachten Sie, dass der Artikel keine Rechtsberatung darstellt.



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60's für Datenschutz - Aktuelles




Folge Nr. 5
Keine Fingerabdrücke ohne Einwilligung!

Folge Nr. 4

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten? 

Wann brauche ich es und warum?


Folge Nr. 3

Rekordbußgeld von 290.000 €
11.500€ wegen unrechtmäßiger Datenverarbeitung
TIPP: Kundendaten nicht jahrzehnte lang aufbewahren, sonst wird es teuer.




Folge Nr. 2

32.000€ Bußgeld für eine falsch entsorgte Liste
100.000€ wegen Nichtbeantwortung eines Auskunftersuchens
5000€ wegen Videoüberwachung der Ex-Frau







Folge Nr. 1
42.000€ für eine fehlenden Einwilligung
600.000€ für einen fehlerhaften Cookiebanner


 

 

 

 




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