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05.08.2024

Die neue KI-Verordnung: Das Wichtigste in Kürze

Die neue KI-Verordnung: Das Wichtigste in Kürze

Am 1. August 2024 trat die europäische KI-Verordnung, auch bekannt als „AI Act“, in Kraft. Diese Verordnung hat das Potenzial, die Art und Weise, unseres Arbeitens zu verändern.

Was ist die KI-Verordnung?
Die KI-Verordnung ist die weltweit erste umfassende Verordnung über künstliche Intelligenz. Sie zielt darauf ab, sicherzustellen, dass die in der EU entwickelte und eingesetzte KI vertrauenswürdig ist und die Grundrechte der Menschen geschützt werden. Mit dem Inkrafttreten der KI-Verordnung am 01. August 2024 beginnen die Umsetzungsfristen an zu laufen. Zum 02. Februar 2025 greifen die ersten Verbote einiger KI-Praktiken. Die meisten Vorschriften des KI-Gesetzes werden jedoch ab dem 2. August 2026 gelten.


Risikoklassen der KI-Anwendungen
Die KI-Verordnung klassifiziert KI-Systeme in verschiedene Risikoklassen:

Verbotene KI-Anwendungen:
Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des AI Acts, mit dem 2. Februar 2025, werden die ersten Anwendungen mit einem unannehmbaren Risiko verboten. So sind ab diesem Stichtag biometrische Echtzeitüberwachungssysteme, die das Erkennen von Emotionen ermöglichen, in öffentlich zugänglichen Räumen verboten.

Hohes Risiko:
KI-Anwendungen, die sich negativ auf die Sicherheit der Menschen und die Grundrechte auswirken können, sind mit einem hohen Risiko behaftet.

Spezifisches Transparenzrisiko:
KI-Systeme wie Chatbots müssen den Nutzern klar zu verstehen geben, dass sie mit einer Maschine interagieren.

Minimales Risiko:
Die meisten KI-Systeme, wie z. B. KI-gestützte Empfehlungssysteme und Spam-Filter, fallen in diese Kategorie.


Auswirkungen der KI-Verordnung

Die KI-Verordnung dient dazu, das Vertrauen in diese Systeme zu stärken und sicherzustellen, dass sie auf eine Weise eingesetzt werden, die die Grundrechte der Menschen respektiert. Die KI-Verordnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer verantwortungsvollen und ethischen Nutzung von KI. Sie bietet einen Rahmen für die sichere und vertrauenswürdige Entwicklung und Anwendung von KI und stellt sicher, dass die EU in der Lage ist, die Vorteile dieser Technologie zu nutzen, während sie gleichzeitig die Risiken minimiert.


Die Hauptpunkte der neuen KI-Verordnung lassen sich wie folgt zusammenfassen

Risikobasierter Ansatz:
Je höher das Risiko einer KI-Anwendung, desto strenger die Vorschriften. Hochriskante Systeme, wie in der kritischen Infrastruktur oder im Gesundheitswesen, müssen strenge Anforderungen erfüllen.

Transparenzpflicht:
Künstlich erzeugte oder bearbeitete Inhalte müssen klar als solche gekennzeichnet werden.

Verbotene Anwendungen:
Systeme, die zur Manipulation von Personen oder für „Social Scoring“ verwendet werden können, sind verboten.

Förderung von Innovationen:
Die Verordnung soll gleichzeitig den Schutz der Grundrechte gewährleisten und Innovationen in der EU fördern.


Bußgelder und Sanktionen

Unternehmen, die gegen die KI-Verordnung verstoßen, riskieren erhebliche Geldbußen, die bis zu 35 Millionen Euro oder 7% ihres weltweiten Jahresumsatzes betragen können. Darüber hinaus können sowohl Wettbewerber als auch Betroffene Klagen einreichen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Anordnungen zur Einstellung oder Änderung von KI-Systemen erlassen werden. Privatpersonen, die Verstöße gegen die Vorschriften entdecken, haben die Möglichkeit, sich bei nationalen Behörden zu beschweren, die dann Überwachungsverfahren einleiten und gegebenenfalls Strafen verhängen können. Die genauen Konsequenzen hängen jedoch von der Schwere des Verstoßes und den Umständen des Einzelfalls ab. Jedem Unternehmen ist jedoch anzuraten die Vorschriften der KI-Verordnung genauestens zu prüfen und sich im Zweifel Experten zu Rate zu ziehen.



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