Seit dem 17. Dezember 2023 besteht für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter die Pflicht eine unabhängige Hinweisgeberschutzstelle einzurichten.
Wozu dient dieses Gesetz? Der Gesetzgeber hat erkannt, dass es oftmals Missstände in Unternehmen gibt, welche den Beschäftigten der Unternehmen bekannt sind, die Beschäftigten diese gerne melden würden, sich jedoch vielmals in Schweigen hüllen aus Angst vor Repressalien. Genau dafür schaffte der Gesetzgeber nun Abhilfe. Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten sind ab dem 17. Dezember 2023 dazu verpflichtet eine unabhängige Meldestelle für genau diese Beschäftigten einzurichten, um anonyme Meldungen zu ermöglichen. Für einige Branchen gilt diese Pflicht unabhängig von der Beschäftigtenanzahl.
Doch was bedeutet das für Unternehmen, welche Verstöße können gemeldet werden und wie verhält es sich mit der Unabhängigkeit?
Für Unternehmen bedeutet es in aller erster Linie, dass Sie der Pflicht der Einrichtung nachkommen müssen, da sonst Bußgelder bis 50.000 € möglich sind. Im nächsten Step sollte sich das Unternehmen darüber Gedanken machen, wie es sich mit der Unabhängigkeit der Meldestelle verhält. Ist ein interner Mitarbeiter immer unabhängig und ist es nicht manchmal auch so, dass gerade ein eigener Mitarbeiter das ein oder andere Mal befangen ist? Vielleicht, wird ein Verstoß gemeldet, der genau diesem Mitarbeiter schon immer Unbehagen bereitet hat. Ist es genau diesem Mitarbeiter dann noch möglich objektiv zu bleiben? Unternehmen sollten sich also intensiv damit beschäftigen, was sinnvoll ist. Eine interne Meldestelle, durch einen eigenen Mitarbeiter, oder diese Position durch einen Dritten, beispielsweise ein dafür beauftragtes Unternehmen ausführen zu lassen.
Dazu kommt gleichzeitig, dass die ausführende Person über die notwendige Fachkunde verfügen muss und weitere Pflichten und Aufgaben nicht zu einer Interessenskollision führen dürfen.
Unternehmen sollten ebenso bedenken, dass nicht nur Mitarbeiter Hinweisgeber sein können, sondern alle Personen die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Unternehmen in Verbindung kommen. Das bedeutet, dass auch Lieferanten, Berater, Freiberufler und sogar Bewerber Hinweisgeber sein können.
Gemeldet werden können alle Verstöße die Bußgeld- oder Straftatrelevant sind und dazu dienen solche Missstände in Unternehmen aufzudecken. Es ist dringend anzuraten, diese Vorschrift einzuhalten, da sich Hinweisgeber auch an das Bundesamt für Justiz wenden können, um Hinweise zu übermitteln. Und wer möchte schon auf dem direkten Weg in das Visier der Behörden geraten….