Datenschutzberatung, Akademie  
und Hinweisgeberschutz 


"Wir sind ihr verlässlicher Partner im Datenschutz"


Datenschutzberatung und Hinweisgeberschutzstelle


Unsere Firma, Bruckhoff - Datenschutzberatung und Hinweisgeberschutzstelle, steht Ihnen in den Bereichen Datenschutzberatung und Hinweisgeberschutz zur Seite. Mit der Gründung unserer Datenschutzberatung setzen wir neue Maßstäbe in der rechtsfreundlichen und praxisnahen Umsetzung von Datenschutzrichtlinien.












Unsere Dienstleistungen





 

Datenschutzberatung

Unser umfassendes Angebot an DSGVO Beratung und Compliance Beratung ermöglicht es Unternehmen, gesetzeskonforme und zugleich praktikable Lösungen zu finden.

 



Datenschutz Audit


Durch ein Datenschutz Audit identifizieren wir Schwachstellen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine tragfähige Datenschutzstrategie.






Datenschutzbeauftrageter


Bei Bedarf stellen wir Ihnen einen zertifizierten Datenschutzbeauftragten zur Verfügung, der Sie dabei unterstützt, Ihren betrieblichen Datenschutz effizient zu gestalten.








IT-Sicherheitsberatung


Spezialisierte Sicherheitsberatung sichert Ihre Betriebsdaten und stellt den optimalen Schutz Ihrer Informationen sicher.




Datenschutzseminare


Unsere Datenschutzseminare richten sich an Unternehmen, die Kenntnisse vertiefen und Mitarbeiter sensibilisieren wollen.




Webseiten-Check


Wir überprüfen ihre Webseite und erstellen Ihnen Datenschutzhinweise passgenau für ihr Unternehmen.







Mit uns sicher machbar


Wir bieten nicht nur Datenschutzkonzepte, sondern auch strategische Beratung in allen rechtlichen und organisatorischen Fragen. Gemeinsam entwickeln wir eine durchdachte Datenschutzstrategie, die individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist. Vertrauen Sie auf unser Know-how! Kontaktieren Sie uns unter info@datenschutz-law.de oder telefonisch unter +4923256990590 für Datenschutzberatung und sichere Lösungen.






Ihre Vorteile bei uns


Planbare Kosten mit unseren Datenschutzpaketen


Mit unseren transparenten Datenschutzpaketen haben Sie die volle Kostenkontrolle. Keine versteckten Gebühren, keine unerwarteten Ausgaben – Sie wissen genau, welche Kosten auf Sie zukommen. So können Sie Ihre finanziellen Ressourcen effizient planen und sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihr Geschäft.




Datenschutzberatung durch Experten


Wir beraten nicht nur, wir nehmen Ihnen die Arbeit ab. Um sie bestmöglichst zu entlasten übernehmen wir Einzelaufträge bis hin zur Fertigstellung eines vollständigen Datenschutzkonzeptes. Unsere Juristen verfügen über langjährige Erfahrung aus den Bereichen Datenschutzrecht und der lösungsorientierten Datenschutzberatung. Wir erstellen und verhandeln für Sie Auftragsverarbeitungsverträge, übernehmen für Sie die gesetzliche Verpflichtung zur Führung eines Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten oder unterstützen Sie bei der Erstellung von Datenschutzhinweisen. Weitere Leistungen können Sie unserem Reiter "Beratung" entnehmen.




 Datenschutzbeauftragte mit Fachkunde


Unternehmen mit mehr ab 20 Beschäftigten, welche hauptsächlich personenbezogene Daten verarbeiten sind dazu verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Bestellpflicht betrifft ebenfalls Unternehmen, die sensible Daten, wie Gesundheitsdaten, Daten zur Religionszugehörigkeit, zur rassischen und etnischen Herkunft, sowie zur politischen Meinung oder zur sexuellen Orientierung verarbeiten. Der Datenschutzbeauftragte muss unabhängig sein und seine Fachkunde nachweisen können. Gerne bestellen wir uns für Sie als externe Datenschutzbeauftragte und unterstützen Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten.



Hinweisgeberschutz und Meldestellenbeauftragte


Seit Juni 2023 sind Arbeitgeber ab einer Anzahl von 50 Beschäftigten gemäß § 14 HinSchG dazu verpflichtet eine inerne Meldestelle einzurichten um für Personen Mitarbeiter, Lieferanten, Dienstleister etc. einen Kanal für die Meldung von Verstößenzur Verfügung zu stellen. Diese Meldestelle muss unabhängig und angemessen eingerichtet sein. Der Meldebestellenbeauftrage, welcher zu bestellen ist, muss seine Fachkunde nachweisen können. Gerne übernehmen wir für Sie die Stellung eines Meldestellenbauftragten und somit die Einrichtung einer unabhängigen verantwortungsbewussten Meldestelle.







Kunden die auf uns zählen, Partner die uns vertrauen


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Warum Bruckhoff ?


Unser Team besteht aus erfahrenen Juristen, die als zertifizierte Datenschutzbeauftragte, Auditoren und Sachverständige des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband e.V. agieren. Unsere Datenschutzlösungen sind auf die Bedürfnisse der Unternehmen zugeschnitten, um Datenschutz für Unternehmen nicht nur compliance-konform, sondern auch pragmatisch umsetzbar zu gestalten.









Datenschutz - News

Aktuelles aus der Datenschutzwelt


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27.03.2024

Webseiten auf dem Prüfstand

Das Landesamt hatte im Rahmen einer umfassenden Überprüfung mehr als 350 Webseiten und 15 Apps bayerischer Betreiber unter die Lupe genommen. Bei den Apps lag der Schwerpunkt auf der Einbindung von Diensten ohne die erforderliche Einwilligung, während bei den Webseiten darauf geachtet wurde, ob eine Ablehnungsmöglichkeit auf der ersten Ebene des Cookie-Banners vorhanden war.

Die meisten Bürgerinnen und Bürger nutzen heutzutage Apps für nahezu alle Lebensbereiche. Doch diese Apps verarbeiten oft personenbezogene Daten, manchmal sogar sensible Informationen wie Gesundheitsdaten. Ähnlich wie Webseiten unterliegen auch Apps dem Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz und der Datenschutzgrundverordnung.

Die Prüfung der Apps konzentrierte sich auf die Vorgänge, die unmittelbar nach der Installation und dem ersten Öffnen der App stattfinden. Dabei stellte das Landesamt fest, dass bei nahezu allen geprüften Apps einwilligungspflichtige Vorgänge festgestellt wurden, bei denen jedoch keine entsprechende Einwilligung eingeholt wurde.

Um den Prozess zu vereinfachen, hat das BayLDA ein Tool zur automatisierten Prüfung von Einwilligungs-Bannern entwickelt, um sicherzustellen, dass Nutzer die Möglichkeit haben, einer Verarbeitung ebenso einfach zuzustimmen wie sie abzulehnen. Hier gelangen Sie zur original Pressemitteilung: https://www.lda.bayern.de/media/pm/pm2024_02.pdf

Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden betonen die Notwendigkeit, die Option zur Nichterteilung der Einwilligung auf der ersten Ebene von Cookie-Bannern anzubieten, sofern die Webseite nicht ohne Interaktion mit dem Banner besucht werden kann.

Diese Untersuchungen bieten neue Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung, indem sie automatisierte Prüfungen ermöglichen. Dennoch bleibt die abschließende Entscheidung über Abhilfemaßnahmen und Bußgelder in der Hand der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Landesamts.

Die Verantwortlichen der betroffenen Webseiten und Apps haben nun die Möglichkeit, sich zu den Feststellungen zu äußern und ihre Angebote anzupassen. Durch die Bereitstellung von Unterlagen möchte das BayLDA dazu beitragen, dass interne Prüfungen von Apps und Webseiten angeregt werden können.

Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklungen weiterentwickeln und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Datenschutzstandards in der digitalen Welt zu wahren.



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60's für Datenschutz - Aktuelles




Folge Nr. 5
Keine Fingerabdrücke ohne Einwilligung!

Folge Nr. 4

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten? 

Wann brauche ich es und warum?


Folge Nr. 3

Rekordbußgeld von 290.000 €
11.500€ wegen unrechtmäßiger Datenverarbeitung
TIPP: Kundendaten nicht jahrzehnte lang aufbewahren, sonst wird es teuer.




Folge Nr. 2

32.000€ Bußgeld für eine falsch entsorgte Liste
100.000€ wegen Nichtbeantwortung eines Auskunftersuchens
5000€ wegen Videoüberwachung der Ex-Frau







Folge Nr. 1
42.000€ für eine fehlenden Einwilligung
600.000€ für einen fehlerhaften Cookiebanner


 

 

 

 




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