DSGVO Bußgeldradar
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26.08.2025
Altpapier ist kein Löschkonzept.... 32.000€ Bußgeld!
Ein Logistikunternehmen in Hamburg hat es teuer gelernt:
Kundendaten im Papiermüll = Bußgeld auf dem Tisch.
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat ein Logistikunternehmen mit 32.000€ Geldstrafe belegt, weil es Kundendaten einfach im ALtpapier ensorgt hat.
Die Kurzversion:
❌ Zustellerlisten mit Namen und Adressen wurden einfach weggeworfen.
❌ Das Unternehmen konnte kein Löschkonzept vorweisen
❌ Ergebnis: Sehr viel Ärger
Fakt ist:
👉 Der Papierkorb ist KEIN Datenschutz.
👉 Wer Daten im Müll entsorgt, entsorgt auch das Vertrauen das Geld auf seinem Konto.
Die Lösung ist simpel wie verpflichtend:
✔ Aktenvernichter.
✔ Zertifizierte Entsorger mit Nachweis.
✔ Dokumentierte Prozesse.
Wir von der Bruckhoff Datenschutzberatung sorgen dafür, dass Ihre Daten nicht im Altpapier und Ihr Unternehmen nicht in den Schlagzeilen landet. Mit einem qualifizierten Löschkonzept sind Sie auf der sicheren Seite... Sprechen Sie uns an...
PS: Und unser Honrar beträgt keine 32k 😉
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